Dokumentation

Stornorechnung – Stornogebühr

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DEFINITION

Eine Stornorechnung (in AT auch Rechnungskorrektur oder Gutschrift genannt) ist ein Dokument, welches verwendet wird, um eine bereits ausgestellte Rechnung (möglicherweise fehlerhaft) zu korrigieren oder zu stornieren.
Somit wird eine falsche Rechnung neutralisiert und eine korrekte Rechnung mit neuer Rechnungsnummer ausgestellt.

Eine „richtige“ Stornorechnung ist die Reaktivierung einer bereits ausgestellten Rechnung und der damit verbundenen Richtigstellung der Rechnung.

Umgangssprachlich verwendet man das Wort „Stornorechnung“ auch dann, wenn ein Gast eine Buchung absagt/storniert und man vom Gast noch Stornogebühren für die Absage erstattet bekommt. Die Stornogebühr ist die Vergütung dafür, dass der Gast vom Vertrag zurückgetreten ist. Sie wird als neue Leistung abgerechnet.

Eine Absage des Gastes heißt nicht automatisch, dass eine „Stornorechnung“ erstellt werden muss.

Im Falle einer Absage durch einen Gast handelt es sich dann zumeist um keine „Stornorechnung“ per Definition, sondern entweder um eine Rückerstattung (Gast hat zu viel bezahlt) oder um einen offenen Rechnungsbetrag (man bekommt vom Gast noch Geld für die Stornierung → anfallende Stornogebühren).

Um Leistungen zu löschen / aufzubuchen, klicken Sie auf „Rechnung erstellen“ bei der jeweiligen Reservierung. In die Rechnungslegung gelangen Sie auf unterschiedliche Wege.

LÖSCHEN / STORNIEREN VON LEISTUNGEN UND PACKAGES

Löschen von Leistungen:

Löschen von Packages:

AUFBUCHEN VON LEISTUNGEN

Leistung aufbuchen, direkt unter „Rechnung erstellen“
Leistung / Artikel suchen und auswählen
Stornokosten als Artikel verbuchen

STORNOGEBÜHR NACH ABSAGE RICHTIG BUCHEN

Es gibt mehrere Szenarien, wie die Ausstellung einer Rechnung mit Stornogebühren aussehen kann. Verbuchen von anfallenden Stornokosten.

  1. Es kann sich um einen noch zu bezahlenden Betrag seitens Gast handeln, mit einem Zahlungszieldatum → offener Rechnungsbetrag / Debitorenrechnung (Gesamtbetrag mit + Vorzeichen)

  2. Es kann sich um eine Rückerstattung (Teilbetrag oder Gesamtbetrag) handeln – Geld wird dem Gast zurückerstattet – negativ Betrag in € ist auf Rechnung ausgewiesen (Geld geht von Ihrem Konto weg, deshalb negatives Vorzeichen)

  3. Es handelt sich um Einbehaltung des Anzahlungsbetrages
    Löschen der vorhandenen Leistungen – aufbuchen der Stornogebühr in Höhe des Anzahlungsbetrages → Rechnungsbetrag = 0,00 €

  4. Die geleistete Anzahlung wird einbehalten und dem Gast für den nächsten Aufenthalt gutgeschrieben → Erstellen einer Gutschrift

  5. Die Anzahlung des Gastes wurde mit einer Anzahlungsrechnung verbucht → Gast sagt ab→ Teilbetrag/ Gesamtbetrag wird für Stornogebühren einbehalten – Rückerstattung eines Teilbetrages → Zahlweg „Rücküberweisung/ Bankausgang / Überweisung“

    Achten Sie auf die MwSt. und klären Sie diese im Zweifelsfall mit Ihrer Buchhaltung ab!

Beim Ausstellen einer Rechnung mit anfallenden Stornogebühren stellen Sie sich die „4 – W Fragen„:

Bitte beachten Sie:
Diese Anleitung stellt lediglich eine allgemeine Hilfestellung dar und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für die rechtskonforme Ausstellung einer Rechnung mit Stornogebühren empfehlen wir dringend, dies durch Ihre Steuerberatung durchführen zu lassen. Sollten Sie die Rechnungslegung dennoch selbst vornehmen, muss die abschließende Kontrolle und Bestätigung durch Ihre Steuerberatung erfolgen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Meldungen.

Updated on 5. November 2025